Taxi- und Mietwagenfahrten
- Stadtfahrten – Einkaufs-Service
- Fernfahrten
- Flughafentransfer
- Reisezubringer
- Kurierfahrten
- Hochzeitsfahrten
- Rollstuhltransport als Privatfahrt
Krankenfahrten – für alle Kassen
- Voll- und teilstationäre Fahrten ins Krankenhaus
- Fahrten zur Ambulanten OP
- Dialysefahrten
- Fahrten zur Bestrahlung und Chemotherapie
- Fahrten zur Rehabilitation sowie ständige Weiterbehandlung
- Kurfahrten
- Rollstuhltransport
Voraussetzung für Krankenfahrten:
- Verordnung einer Krankenbeförderung vom Arzt
Genehmigungsfreie Fahrten:
- voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung
- vor-/nachstationäre Behandlung
- anderer Grund z. B. ambul. OP
Genehmigungspflichtige Fahrten (vor Fahrtantritt der Krankenkasse vorzulegen):
- hochfrequente Behandlung (Dialyse, onkol. Chemo- oder Strahlentherapie)
- vergleichbarer Ausnahmefall (Begründung erforderlich)
- dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtiung (Merkzeichen "aG", "Bl", "H", Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5)
- vergleichbare Mobilitätbeeinträchtigung und Behandlungsdauer mindestens 6 Monate (Begründung erforderlich)